• Die IWR (Internationale WettkampfRegeln) – sind einzuhalten – doch darf man über bestimmte Formulierungen nachdenken und in AB (anwendbaren Bestimmungen) (engl. AR applicable rules) für den nationalen bzw Landesverband anpassen. Diese Anpassungen sollten aber aufgeschrieben sein. Der NÖLV hat so etwas Ähnliches. https://www.noelv.info/de/news-serviceservice
  • An unterschiedlichen Stellen der IWR findet man immer wieder den Hinweis: „wenn nicht die AB etwas anderes vorsehen“. Erhebt sich die Frage, ob das nur für den Bereich gilt, wo dieser Hinweis steht, oder ob nicht einzelne Verbände für Bereiche, die ihnen wichtig sind, eigene ABs aufstellen können/dürfen. Ich denke, dass das für den Bereich des Bewerbsablaufes immer möglich sein soll. Selbstverständlich darf es keine Eigenerfindungen zum Thema Leistungserfassung, (wann ist ein Lauf, Wurf, Sprung gültig?), geben.
  • Vorschlag: Erstellen und Festschreiben von „anwendbaren Bestimmungen“ für den WLV
  • THEMA: LM WLV zusammen mit NÖLV
    • Wie wollen wir das Finale durchführen?
    • Stürzen? Stürzen nach Verbänden? Nicht stürzen?
    • Es gibt Bewerbe mit vielen Teilnehmern, Zeitdruck uvm, so dass eine raschere Abwicklung wünschenswert scheint. Dann sollte es möglich sein, dass man auf das Stürzen verzichtet. Wer soll darüber entscheiden dürfen?
    • live Athmin – behandelt zusammengelegte Bewerbe als EINEN Bewerb und nimmt in diesem Fall auf Verbände keine Rücksicht.
    • Wenn wir also nach Verbänden stürzen wollen, dürfen die Bewerbe des NÖLV und WLV im Athmin nicht zusammengelegt werden. Auch wenn die Athleten den Wettkampf gemeinsam bestreiten. Das Protokoll braucht dann 2 Exemplare eins für NÖLV und eines für WLV.
    • Ev soll das KG/der SR/der Veranstalter hier mehr Entscheidungsfreiheit bekommen. Das müsste man in AR/AB des Verbandes festhalten.
    • Stürzen nach Verbänden, und nicht gemeinsam, macht schon Sinn, da die unmittelbaren Konkurrenten nacheinander dran kommen. Diese Spannung will das Stürzen ja erzeugen.
    • live Athmin Eingabe bei getrenntem Protokoll sollte kein Problem darstellen …
    • Vorschlag:
  • Regelung bei LM zusammen mit NÖ
  • Die Bewerbe werden immer gemeinsam ausgetragen. Sie werden dabei aber prinzipiell nicht im Athmin zusammengelegt. Auch bei Verwendung der LED Anzeige werden unterschiedliche Listen angelegt. (NÖLV, WLV)
  • Ob im Finale gestürzt wird, entscheidet die Wettkampfleitung.
  • In den technischen Disziplinen wird der Endkampf (Versuche 4, 5 und 6) immer mit 10 Athlet/innen durchgeführt, wobei mindestens 3 Athlet/innen pro Landesverband vertreten sein müssen.
  • Spezialfälle: Sollte/n überhaupt nur 1 oder 2 Athlet/innen eines Landesverbands am Bewerb teilnehmen, dann gelangen immer jeweils acht Athlet/innen – bei weniger Teilnehmer/innen alle – des anderen Landesverbands in den Endkampf.
  • Im 100-Meter-Sprint wird nach den Vorläufen ein eigener WLV-Endlauf mit 8 Athlet/innen und anschließend ein eigener NÖLV-Endlauf mit 8 Athlet/innen durchgeführt. Das Nachrücken in den 100-Meter-Endlauf des jeweiligen Landesverbands aufgrund einer Abmeldung ist nur bis 30 Minuten vor dem Endlauf möglich. Ergo sollte eine Abmeldung im Wettkampfbüro ehestmöglich bekanntgegeben werden.
  • THEMA: Mehrfachnennungen
    • Das Ab- und wieder Zurückmelden ist für die Organisatoren eine zusätzliche Herausforderung. Bei internationalen Wettkämpfen, EM WM OS, wird das nicht praktiziert. Bei nationalen Wettkämpfen kann es schon ein gewisses Interesse des Veranstalters geben, wie z.B. die Anzahl der Starter, Ab- und Zurückmelden zu gestatten. Die (elektronische) Auswertung wird dadurch jedoch mehr gefordert.
    • Regel 181 . 2 TR 26.2
    • Verzichtet ein Wettkämpfer bei einer bestimmten Sprunghöhe auf seinen Versuch, darf er anschließend bei dieser Höhe keinen Versuch mehr ausführen, es sei denn, es besteht Gleichstand auf dem ersten Platz.Es ist nicht einzusehen, dass der Athlet nach dem Verzicht auf einen Versuch nicht zum nächsten antreten darf. Der Einwand, da könnte einer taktieren, gilt nicht, weil jeder taktieren darf. Es entsteht dadurch keine Ungleichbehandlung. Man denke an das Ab- und wieder Zurückmelden. Der Athlet meldet sich bei 1,76 ab, geht Hürdenlaufen und kommt zurück, wenn der Durchgang mit 1,76 noch nicht fertig ist. Der Athlet sollte dann noch alle Versuche über diese Höhe machen dürfen. Roland Gusenbauer: „Er kommt dran, wenn er da ist!“
    • Regel 142.3. TR 4.3
    • Meldungen für gleichzeitig stattfindende Wettbewerbe
    • Ist ein Wettkämpfer für einen Laufbahnwettbewerb und einen technischen Wettbewerb oder für mehrere technische Wettbewerbe gemeldet,die gleichzeitig stattfinden, kann der zuständige Schiedsrichter ihm für einzelne Durchgänge oder für jeden Versuch im Hoch- oder Stabhochsprung erlauben, seinen Versuch in einer anderen Reihenfolge auszuführen als der, die vor Beginn des Wettkampfs ausgelost worden ist. Ist er dann zu einem jeweiligen Versuch nicht anwesend, ist dies, sobald der dafür festgelegte Zeitraum (siehe Regel 180.17 TR 25.17) abgelaufen ist, als Verzicht zu betrachten.
    • Anmerkung: Bei technischen Wettbewerben darf der Schiedsrichter dem Athleten die Änderung der Reihenfolge für den letzten Versuch nicht erlauben, wohl aber darf er es für die Vorhergehenden. In Mehrkämpfen kann eine Änderung der Reihenfolge in jedem Versuch erlaubt werden.
    • Kommentar:
    • Die Anmerkung stellt klar, dass es nicht erlaubt ist, einem Athleten im letzten Durchgang (ungeachtet der Anzahl der Durchgänge) wegen des Kollidierens mit einem anderen Wettbewerb einen Versuch in einer anderen Reihenfolge zu erlauben. Wenn ein Athlet beim letzten Durchgang nicht anwesend ist und vorab nicht bekanntgegeben hat, dass er auf diesen Versuch verzichtet, wird die Versuchszeit für diesen Versuch gestartet, und sollte der Athlet nicht zurück sein, bevor die Versuchszeit abgelaufen ist, wird dies als Verzicht gewertet. (Siehe auch Regel 180.18, TR 25.18 wo die Reihenfolge bei einem Ersatzversuch normalerweise nicht geändert wird – egal in welchem Durchgang.). Diese Regel und Regel 181.2 TR 26.2 sehen vor, dass ein Athlet an einem zweiten oder dritten Versuch über eine bestimmte Höhe bei vertikalen Sprüngen nicht mehr teilnehmen darf, wenn er bereits bei einem früheren Versuch über diese Höhe verzichtet hat. Es wird vorgeschlagen, dass in niedrigeren Veranstaltungen wie bei Kinder- oder Schulveranstaltungen die Wettkampfbestimmungen so angepasst werden können, dass einem Athleten die Auswahl gegeben wird in solchen Fällen den zweiten oder dritten Versuch auszuführen.
    • Hier fehlt m.E. der Hinweis, dass bei anderen technischen Bewerben auch im letzten Versuch ein „Nachholen“ des Versuches erlaubt wird.
    • Die Anmerkung zu Regel 142.3 TR 4.3 beinhaltet m.E. eine Ungleichbehandlung von Athleten. Dass nämlich im letzten Durchgang die Reihenfolge für die Ausführung des Versuches nicht geändert werden darf! Denn der Athlet mit höherer Startnummer hat mehr Chancen rechtzeitig zu seinem originalen Versuch zu kommen, als der Athlet mit früherer Startnummer.
    • Auch hier sollte Roland Gusenbauer gelten: „Der Athlet kommt dran, wenn er da ist!“
    • Ist aber ein Durchgang zu Ende gibt’s kein Nachholen von Versuchen mehr!
    • Grund für das Verbot im letzten Durchgang einen Versuch nachzuholen ist, dass der Bewerb mit dem letzten Athleten auch wirklich zu Ende sein sollte. Die Frage stellt sich wann eine Veranstaltung eine „niedrigere“ ist.
    • Bei großen Veranstaltungen wird es sowieso keine Doppel/Parallel-Nennungen für Bewerbe geben. Mein Vorschlag: wenn man Ab- und wieder Zurückmelden erlaubt, sollte man auch das Nachholen eines Versuches im 6. (bzw letzten) Durchgang erlauben.
    • Vorschlag:
    • Wenn Mehrfachnennungen geduldet/erwünscht sind, dann dürfen Leistungen auch im 6., bzw. letzten Versuch außer der Reihe erbracht werden.
  • THEMA: Reihung und Stürzen
  • Regel 180. 7 TR 25.7
    • Haben in den ersten drei Durchgängen mehr als einer keinen gültigen Versuch, beginnen diese in dem darauf folgenden Durchgang vor denen mit gültigen Versuchen, und zwar in der ursprünglich ausgelost Reihenfolge.
    • In beiden Fällen:
      • a Alle folgenden Durchgänge werden in der umgekehrten Reihenfolge durchgeführt, wie der Zwischenstand dies nach den ersten drei Versuchen ausweist, es sei denn, die anwendbaren Bestimmungen (AR)(AB) sehen etwas anders vor.
    • …. ist die Reihenfolge zu ändern und besteht bei einer Platzierung Gleichstand, führen die Gleichstehenden die weiteren Versuche in der Reihenfolge aus, wie sie ursprünglich ausgelost war.
    • Für Wettkämpfer auf demselben Rang ist es doch egal, wer vorher dran kommt. Hier sollte dem Veranstalter die Reihenfolge festzulegen obliegen. Er setzt ja die ursprüngliche Reihenfolge auch selber fest! Athleten ohne Wertung liegen sowieso auf den hinteren Plätzen und kommen daher vor den Athleten mit Wertungen dran.
    • Der Computer reiht Gleichrangige so, wie er sie beim Einlesen antrifft. Beim Stürzen, müssen diese Gleichrangigen dann wieder ausgenommen werden, und nicht gestürzt werden, das wäre eine unnötige Programmier-Aufgabe, was Athmin zur Zeit, m.E. richtigerweise, auch nicht macht.
  • Vorschlag:
    • Es wird nach drei Durchgängen eine Reihung nach der Leistung auf Basis der ursprünglichen Startliste erstellt. Und zwar so, wie das der PC tut. Das heißt, dass Athleten mit gleicher Leistung so aufgeschrieben werden, wie sie in der Startliste stehen. Diese Reihenfolge wird für den Endkampf allenfalls gestürzt. Ob gestürzt wird oder nicht, obliegt dem SR/KGR/Veranstalter. (AB, bzw AR)
  • THEMA: Zeitnehmung für U14 und niedriger: SprintTimer
    • Diese App ist imstande 240 Bilder pro sec zu machen und liegt damit über den Forderungen der IWR von 100 Bildern/sec für nationale Bewerbe.
    • Ein Problem scheint der Genauigkeitsnachweis zu sein, ein zweiter die Auslösung per Schall über 50m bzw 90 m hinweg: Man kann diese Distanz im SprintTimer auf m genau einstellen und erhält dann keinen Zeitverlust/gewinn durch die Distanz. Bei Windstille ist das also völlig ok. Bei Wind wird natürlich der Schall beschleunigt bzw gebremst. Bedenkt man nun, dass der Schall sich mit 1235 km/h ausbreitet und der max erlaubte Rückenwind 2m/sec (7,2 km/h) ist, dann ist diese Geschwindigkeitsänderung de facto nicht merkbar. Da nun aber laut IWR bei U14 Bewerben und darunter auch kein Wind gemessen wird, sollte für diese Bewerbe die Zeitnehnumg mit dem SprintTimer gestattet sein.
    • Alle anderen Bedingungen die in den IWR für eine elektronische Zeitnehmumg stehen, können mit dem Sprinttimer erfüllt werden.
    • Vorschlag:
    • Für Sprintbewerbe U14 und niedriger ist die Zeitnehmung mit dem SprintTimer zulässig. Die entsprechenden Einstellungen am SprintTimer sind vom Schiedsrichter zu überprüfen und im Protokoll zu bestätigen.
  • THEMA: Zeitnehmung
  • 165.19. TR 19.19 Der Obmann Zielbildauswertung ist für das Funktionieren der Zeitmesseinrichtung verantwortlich. Vor Beginn des Wettkampfs trifft er sich mit dem zuständigen technischen Personal und macht sich mit der Anlage vertraut, in dem er alle zutreffenden Einstellungen prüft. Vor Beginn einer Veranstaltung, zu Beginn jeden Tages und nach Betriebsunterbrechungen hat er zusammen mit dem Schiedsrichter Bahn und dem Starter die Nullkontrolle zu veranlassen, um sicherzustellen, dass die Zeitmesseinrichtung innerhalb der in Regel 165.14b TR 19.14b festgelegten Zeit (d.h. gleich oder kleiner als 0,001 Sekunde) automatisch gestartet wird. Er überwacht die Überprüfung der Anlage und stellt sicher, dass die Kamera(s) korrekt ausgerichtet ist (sind).
  • 165.20. TR 19.20 Es sollen mindestens zwei Zielbildkameras in Betrieb sein, eine auf jeder Seite. Vorzugsweise sollen diese Zeitmesssysteme technisch unabhängig voneinander sein, d.h. mit getrennter Stromversorgung und Aufzeichnung sowie einer Übertragung des Startsignals durch separate Geräte und Kabel.
  • Hier bei Regel 165.19 TR19.19 und 165.20 TR sieht man eine Diskrepanz. M.E. ist nicht klar, warum in Regel 165.19 von nur einer Kamera auch die Rede ist. Entweder man braucht zwei Kameras, wie in Regel 165.20 TR 19.20 steht, oder nicht.
  • THEMA: Crosslauf
  • Hier ist die IWR Regel, dass das Ergebnis in ganzen Sekunden angegeben werden soll, während man für die Platzierung ev sogar 1/1000 braucht vorsintflutlich. Und passt nicht einmal in die Zeit der Handstoppung.
  • Jede heute gängige Zeitnehmumg von der professionellen ALGE zum nicht viel weniger attraktiven SprintTimer auf Ipad/Iphone liefert Zeiten bis zu 1/1000.
  • Der Athmin muss dann laut IWR nach ganzen Sekunden sortieren und die Zeit immer in ganzen Sekunden angeben! Kommen allerdings mehrere Läufer in derselben Sekunde ins Ziel wird wieder nach 1/100 sortiert, indem man die zuvor weggestrichenen 1/100 wieder hinzufügt.
  • Vorschlag: Alle Crosslaufergebnisse werden mit 1/100 dargestellt.

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